Die Modernisierung eines bestehenden Hauses oder einer bestehenden Wohnung kann verschiedene Gründe haben. Entweder man beschließt in Sachen Energieeffizienz nachzurüsten, man möchte den Einbruchschutz verbessern oder altersgerecht umbauen, um Barrierefreiheit zu schaffen und den Komfort in den eigenen vier Wänden zu erhöhen. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat zahlreiche Förderprogramme konzipiert, wenn es um die Modernisierung von bestehenden Immobilien geht und unterstützt die Vorhaben teilweise mit kräftigen Zuschüssen oder günstigen Krediten. Wer also plant eine bestehende Immobilie zu modernisieren, sollte sich die Programme näher ansehen und Fördermittel oder Zuschüsse beantragen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über bestehende KFW Förderprogramme und die Möglichkeiten, die Bauherren damit haben.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – gefördert durch die KfW
Diese Förderprogramme beinhalten die Planung und die Baubegleitung durch einen qualifizierten Experten für Energieeffizienz und sind für alle Bauherren geeignet, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen wollen. Sie sind außerdem dazu geeignet Zertifikate für nachhaltiges Bauen zu erstellen. Bis zu 30.000 Euro Zuschuss gibt es von der KfW für die Sanierung zum so genannten „KfW-Effizienzhaus“ oder für einzelne Baumaßnahmen, die Energieeffizienz fördern. Den Zuschuss können Privatpersonen, die Wohnraum sanieren beantragen, aber auch Privatpersonen, die entsprechend sanierte Immobilien gekauft haben
Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohnraum, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1.Febraur 2002 gestellt wurde. Außerdem greift die Förderung nur, wenn ein Experte für Energieeffizienz in den Bau bzw. die Planung eingebunden wurde.
Die Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz wird durch die KfW bis zu 50% oder mit maximal 4.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst. Diese Förderung ist ebenso dazu geeignet Zertifikate für die Nachhaltigkeit eines Bauvorhabens zu bentragen und so die Qualität über den kompletten Lebenszyklus des Gebäudes zu gewährleisten.
Der KfW Zuschuss zur Brennstoffzellen-Heizung
Lange waren Brennstoffzellen-Heizungen für viele Menschen keine Option, da sie in der Anschaffung sehr teuer sind. Allerdings sind die Preise in den letzten Jahren gefallen und immer mehr Menschen denken über den Kauf einer solchen Heizung nach. Denn die Heizungen senken laufende Kosten –
nach Angaben der Hersteller – um 40 bis 50 Prozent. Brennstoffzellen-Heizungen sind besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser mit ganzjährigem Wärmebedarf geeignet. Die KfW fördert den Einbau von Brennstoffzellen¬systemen mit bis zu 28.200 Euro Zuschuss je Zelle. Dies gilt für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude.
Die KFW Förderprogramme für erneuerbare Energien
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist wichtig und eine nachhaltige Nutzung schont die Umwelt und unsere Ressourcen. Aus diesem Grund gibt es die KFW Förderung für Privatpersonen und Unternehmen jeder Größe. Dabei wird die Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Das schließt auch die Kosten für Planung, Projektierung und Installation mit ein. Voraussetzung ist, dass die Anlagen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
Die Förderung kann bei der KfW für folgende Projekte beantragt werden:
- Photovoltaik-Anlagen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Wasserkraft-Anlagen zur Stromerzeugung bis zu einer Größe von 20 Megawatt
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme
- Biogas-Anlagen
- Batteriespeicher
Außerdem gibt es ein spezielles Programm, um Strom aus Sonnenenergie zu erzeugen und zu speichern. Es gilt für Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen in der Neuanschaffung und auch für Nachrüstung. Die Speicherförderung beginnt mit Konditionen ab 1,10 % effektivem Jahreszins.
Altersgerecht Umbauen & Schutz vor Einbruch
Prinzipiell fördert die KfW Bank explizit das altersgerechte Umbauen der eigenen vier Wände, um Barrieren zu reduzieren und Wohnkomfort zu erhöhen. Aktuell – bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalt 2018 – kann die KfW allerdings nur Projekte im Bereich des Einbruchschutzes unterstützen. Für barrierefreie Maßnahmen stehen aktuell keine Gelder zur Verfügung.
Da Einbruchschutz für viele Menschen ein immer wichtigeres Thema wird, ist im Folgenden detailliert erklärt, welche Maßnahmen die KfW genau fördert.
- den Einbau von Haus- und Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse RC2 (DIN EN 1627), die einbruchshemmend wirken
- den Einbau von einbruchhemmenden Garagentoren und -zugängen, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus, ab Widerstandsklasse WK2 (DIN V ENV 1627)
- Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
- Nachrüstsysteme an Fenstern oder Balkon- und Terrassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- den Einbau von Anlagen, die Einbrüche und Überfalle melden können (DIN EN 50131 Grad 2 oder besser)
- den Einbau von Türspionen
- Baugebundene Assistenzsysteme, zum Beispiel Gegensprechanlagen, Beleuchtung oder Bewegungsmelder
- erforderliche Nebenarbeiten, wie ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift oder Markierungen zur tastbaren Orientierung
Wichtige Hinweise zur KfW-Förderung
Generell gilt bei der KfW Bank: Zuerst muss der Antrag gestellt werden und dann erst darf das Bau- oder Modernisierungsvorhaben beginnen. Die KfW fördert keine bereits laufenden Vorhaben. Die Förderung ist unabhängig vom Alter und kann jederzeit beantragt werden. Die KfW fördert auch Projekte im Bereich „Smart Home“. Allerdings sind Endgeräte und Unterhaltungstechnik nicht förderfähig. Prinzipiell können Förderprodukte auch kombiniert werden (zum Beispiel die Baubegleitung und der energieeffiziente Umbau). Hier sind aber die besonderen Bedingungen der KfW zu beachten.